Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma, „Stellarblade“, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass Stellar Blades Verwendung eines ähnlichen Namens und Logos dem Geschäft von Stellarblade Schaden zugefügt hat.
Der Kläger, Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, dass die Ähnlichkeit zwischen den Namen und Logos („verwirrend ähnlich“, heißt es in der Klage) die Online-Sichtbarkeit von Stellarblade beeinträchtigt und es potenziellen Kunden erschwert, ihre Filmproduktionsdienstleistungen zu finden. Er ließ die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrieren, nachdem er im Vormonat eine Unterlassungserklärung an Shift Up geschickt hatte. Allerdings hat Shift Up im Januar 2023 die Marke „Stellar Blade“ registriert, während das Spiel seit 2019 zunächst als „Project Eve“ bekannt war.
Mehaffeys Anwaltsteam argumentiert, dass Sony und Shift Up über seine bereits bestehenden Markenrechte hätten informiert sein müssen. Sie behaupten, dass die Handlungen der Beklagten Stellarblade in „digitale Vergessenheit“ gedrängt haben und Mehaffeys Unternehmen bedroht haben, das seit 2011 besteht und seit 2006 die Domain stellarblade.com besitzt. Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, die die weitere Nutzung verhindert der Marke „Stellar Blade“ und die Zerstörung aller damit verbundenen Materialien.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität des Markenrechts, insbesondere der rückwirkenden Anwendung von Markenrechten. Während Shift Up seine Marke bereits früher eingetragen hat, stehen die Vorbenutzung und der Domainbesitz des Klägers im Mittelpunkt seiner Argumentation.
Der Ausgang dieser Klage wird von der Spiele- und Filmindustrie genau beobachtet werden und bietet eine bedeutende Fallstudie zu Markenstreitigkeiten zwischen etablierten Unternehmen und neueren Marktteilnehmern.